Aufgaben der Ruhrfischereigenossenschaft

Besatz

Im Rahmen der Hegeverpflichtung werden von den pachtenden Fischereivereinen und der RFG Besatzmaßnahmen durchgeführt. Diese können bei einer eingeschränkten natürlichen Fortpflanzung, die durch den Gewässerverbau, durch eine eingeschränkte Gewässergüte oder durch einen besonderen Prädationsdruck hervorgerufen werden können, notwendig sein.

So ist z. B. die Fortpflanzung des Hechtes aufgrund der fehlenden Überschwemmungsflächen sehr stark eingeschränkt.

Die Laichtiere wandern normalerweise in der Laichzeit (Febr. bis Mai) in seichte Uferbereiche, um die klebrigen Eier auf Wasserpflanzen oder auf dem Gras überschwemmter Wiesen abzulegen.

Die Brutdauer dauert in der Regel 10 bis 30 Tage. Die geschlüpften Larven heften sich mit ihrer Klebdrüse am Kopf an Pflanzen an. Wenn es überhaupt dazu kommt, dass die Hechte an der unteren und mittleren Ruhr geeignete überschwemmte Wiesen zum Ablaichen finden, so wird sehr häufig der Laich durch das schnell abziehende Hochwasser und dem gleichzeitigen Abtrocknen der Überschwemmungsflächen zerstört.

Auch sog. Massenfische, wie Rotaugen und Brasse, können in der unteren und mittleren Ruhr Probleme bei der Fortpflanzung haben, weil die Eier oder Larven geschädigt werden. U. a. kann dies durch den Betrieb von Pumpspeicherkraftwerken, die sehr starke, tägliche Wasserschwankungen erzeugen oder durch den starken Schiffsverkehr auf den Flussstauseen und der Ruhrwasserstraße mit dem einhergehenden Wellenschlag, der den Laich zerschlägt, verursacht werden. Verstärkt wird dieses Problem durch fehlende Altarme, in denen sich die Fische zum Ablaichen oder bei Hochwasser zurückziehen könnten.

Die Fortpflanzung der Kieslaicher, die zumeist auch Wanderungen zum Erreichen der Laichgründe durchführen (Äschen, Bachforellen, Barben etc.) ist durch die Querbauwerke und z. T. durch eine schlechte Gewässerqualität in den Laichregionen ebenfalls eingeschränkt. Die Querbauwerke verhindern, dass die Fische die Laichregionen überhaupt erreichen können und durch den Eintrag organischen Materials aus diffusen Quellen, insbesondere nach starken Niederschlägen, kommt es zu Sauerstoffdefiziten im Gewässer, so dass die Eier absterben können.

Grundsätzlich sind die pachtendene Verein dazu verpflichtet, der RFG einen Besatzplan vorzulegen. So kann die RFG die verschiedenen Besatzmaßnahmen aufeinander abstimmen und auf ihre Eignung hin prüfen.

Der pachtende Verein bestellt dann das Besatzmaterial und führt den Besatz nach Information der RFG durch. Einen festgelegten Mindestbesatz gibt es nicht.

In der Vergangenheit wurde möglichst junges Besatzmaterial (vorgestreckte Brut oder einjährige Fische) eingesetzt.

Aufgrund des herrschenden Prädationsdrucks durch den Kormoran wird aber heute vermehrt mit deutlich größeren Fischen besetzt, damit diese Fische überhaupt die Möglichkeit haben, sich im Gewässer fortzupflanzen.