Die Ruhrfischereigenossenschaft

Ruhrfischereigenossenschaft

Die Ruhrfischereigenossenschaft (RFG) ist gemäß dem Landesfischereigesetz eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie nimmt als Nachfolgerin der 1881 gegründeten Rheinisch-Westfälischen Ruhr-Fischereigenossenschaft die mit den Fischereirechten ihrer Mitglieder verbundenen Rechte und Pflichten wahr. Hierzu zählt u.a. die Befugnis zur Aneignung von Fischen und die Verpflichtung zur Erhaltung und Hege eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen heimischen Fischbestandes. Die Nutzung und Hege der Genossenschaftsgewässer erfolgt über Verpachtung oder die Ausgabe von Fischereierlaubnisverträgen.

Fischereirechtsinhaber

Mitglieder der RFG sind die Fischereirechtsinhaber an der Ruhr von ihrer Mündung in den Rhein bis zur flussaufwärtigen Gemeindegrenze der Stadt Hagen (Ruhr km 0 - 93,4) und an den sonstigen fließenden Gewässern im Gebiet der Stadt Hagen (insbesondere Lenne, Volme, Ennepe).

Genossenschaftsgewässer

Die Gesamtfläche der fischereilich genutzten Gewässer beträgt ca. 1.330 ha.



Gebiet der Ruhrfischereigenossenschaft