1881
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Gründungsversammlung der Rheinisch-Westfälischen Ruhr-Fischereigenossenschaft, die ihren Sitz in Mühlheim a. d. Ruhr hat. der Genossenschaftsbezirk umfasst den Ruhrfluss von der Mündung der Lenne in die Ruhr bis zur Ruhrmündung in den Rhein. |
1952
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Erweiterung des Genossenschaftsgebietes bis oberhalb der Gemeindegrenze von Arnsberg. |
1973
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Inkrafttreten des Fischereigesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LFischG): Kraft Gesetzes werden im Gebiet jeder Gemeinde alle Fischereirechte an fließenden Gewässern zum gemeinschaftlichen Fischereibezirk zusammengefasst. Die Fischereiberechtigten in einem jeden solchen Fischereibezirk bilden kraft Gesetzes eine Fischereigenossenschaft, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Im Zeitpunkt seines Inkrafttretens bereits bestehende Fischereigenossenschaften, wie z.B. die Rheinisch-Westfälische Ruhr-Fischreigenossenschaft, bleiben bestehen. |
1973
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Umbenennung der Rheinisch-Westfälischen Ruhr-Fischereigenossenschaft in Ruhrfischereigenossenschaft mit Sitz in Essen. |
1979
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Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster macht die Verringerung des Genossenschaftsgebietes auf den ursprünglichen Bereich erforderlich. Das Genossenschaftsgebiet reicht wieder von der Ruhrmündung in den Rhein bis zur Einmündung der Lenne in die Ruhr. |
1981
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Zusammenschluss des Fischereibezirks Hagen mit dem der Ruhrfischereigenossenschaft. |
1991
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Bezug der neuen Geschäftsstelle am Stauseebogen 23, 45259 Essen, am Ufer des Baldeneysees. |
2000
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Gründungsmitglied des Verbandes der Fischereigenossenschaften Nordrhein-Westfalens e.V. (VFG). |
2006
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125-jähriges Bestehen der Ruhrfischereigenossenschaft mit Jubiläumsfeier am 19. August 2006 in den Räumlichkeiten des Fischerei-Vereins Essen e.V. |